Fertigung für den Export kann teilweise wieder aufgenommen werden
Unter Berücksichtigung der jüngsten Klarstellungen und Auslegungen des Königlichen Gesetzesdekrets 10/2020 informieren wir Sie, dass wir in der Lage sind, unsere Tätigkeit teilweise wieder aufzunehmen, um sowohl unsere Exportverpflichtungen als auch all jene nationalen Aufträge zu erfüllen, deren Endbestimmungsort ein Drittland ist.